Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Digidock Digitalagentur GmbH, Liselotte Schmidinger Straße 2/14, 4600 Wels, Österreich
(Marke: Kwapso)
Vertragssprache: Deutsch. Eine englische Fassung kann durch Sprachwechsel der Website eingesehen werden; maßgeblich ist die deutsche Version.
1. Geltungsbereich und Rangfolge
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Digidock Digitalagentur GmbH (im Folgenden „Anbieter“) gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB). Verbraucherverträge sind ausgeschlossen.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Rangfolge der Vertragsunterlagen: (a) Individuelles Angebot inkl. Leistungsbeschreibung/Statement of Work (SOW) und Backlog, (b) Service Level Agreement (SLA), (c) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ausschließlich für Datenschutzthemen, (d) diese AGB, (e) weitere Anlagen/Protokolle/Herstellerbedingungen.
2. Vertragsschluss
2.1 Grundlage des Vertrages ist das jeweilige Angebot des Anbieters. Präsentationen, Beispielpreise oder Illustrationen sind unverbindlich.
2.2 Der Kunde nimmt das Angebot durch Unterzeichnung an. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung erklärt.
2.3 Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Vorgehensmodell und Kommunikation
3.1 Blueprint-Phase: Analyse, Beratung, Prozessdarstellung und Zieldefinition. Ergebnis ist ein priorisiertes Backlog, das im Kundenportal bereitgestellt wird.
3.2 Sprint-Entwicklung: Umsetzung in Sprints auf Basis des Backlogs. Sofern im Angebot keine Sprintanzahl genannt ist, gilt eine Obergrenze von maximal fünf (5) Sprints als vereinbart. Teilabnahmen finden sprintweise statt.
3.3 Kommunikationskanäle: Verbindlicher Kanal ist das vom Anbieter bereitgestellte Kundenportal (inkl. ggf. Supportbereich). Für dringende Fälle steht E-Mail (z. B. alex@kwapso.com) zur Verfügung. Kommunikation über andere Kanäle (WhatsApp, private E‑Mails etc.) ist nicht verbindlich. Feedback erfolgt über das Kundenportal oder in offiziellen Feedback‑Meetings, deren Ergebnisse im Portal protokolliert werden. Für Dokumente/Unterlagen kann Google Drive genutzt werden.
3.4 Feedbackprozess und ‑zyklen: Je Backlog‑Item sind zwei Feedbackzyklen enthalten. Der strukturierte Feedbackprozess (Tools, Fristen, Formate) wird im Projekt‑Kick‑off festgelegt. Weitere Anpassungen erfolgen als Change Requests (Ziff. 5).
3.5 Meetings: Projektbesprechungen finden online statt; Termine werden per E‑Mail oder Videocall vereinbart. Meetings können zu Qualitätssicherungszwecken aufgezeichnet werden. Ist der Kunde mit einer Aufzeichnung nicht einverstanden, hat er dies zu Beginn des Meetings mitzuteilen.
4. Abnahme
4.1 Nach jedem Sprint informiert der Anbieter über die umgesetzten Backlog‑Items (z. B. per Videocall und/oder E‑Mail).
4.2 Die Abnahme erfolgt schriftlich über das Kundenportal oder per E‑Mail.
4.3 Erfolgt binnen fünf (5) Werktagen ab Bereitstellung kein begründeter Mangelhinweis, gilt die Leistung als abgenommen. Spätestens die produktive Nutzung gilt als Abnahme.
4.4 Abnahmerelevant sind ausschließlich Funktionen, die im Backlog/SOW dokumentiert sind und den technischen Möglichkeiten der eingesetzten Plattformen entsprechen.
5. Changes und Out‑of‑Scope
5.1 Änderungen nach „Frozen Scope“ sind als Change Request zu stellen. Der Anbieter erstellt eine Impact‑Analyse (Aufwand, Termin, Kosten).
5.2 Out‑of‑Scope‑Leistungen werden zum Stundensatz von EUR 115,– netto erbracht, ohne Verrechnung ohne vorherige Freigabe des Kunden. Die Freigabe kann per E‑Mail, mündlich oder über das Kundenportal erfolgen.
5.3 Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer heranziehen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.
6. Drittanbieter‑Software und Konten
6.1 Die Lösung kann Dienste Dritter (z. B. Glide, Zapier, Make, n8n, OpenAI, Anthropic, Google) nutzen; deren Nutzungsbedingungen gelten zusätzlich.
6.2 Konten/Lizenzen: Standardmäßig beschafft und bezahlt der Kunde die erforderlichen Dritt‑SaaS‑Lizenzen; alternativ kann der Anbieter diese im Namen des Kunden anlegen und weiterverrechnen.
6.3 Verfügbarkeit Dritter: Pflichten des Anbieters ruhen, soweit Leistungen wegen Ausfällen, Limits oder Produktänderungen der Drittanbieter objektiv nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Der Anbieter unterstützt angemessen bei Workarounds.
6.4 Bezüglich API‑Betrieb und Integrationen ist der Anbieter zur Aufrechterhaltung verpflichtet, solange der jeweilige Drittanbieter den relevanten Service anbietet und die Schnittstellen dies zulassen.
7. Vergütung und Zahlung
7.1 Jedes Projekt ist kundenspezifisch; Preise und Leistungsumfang ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot.
7.2 Leistungsbeginn: Die Leistungserbringung startet erst nach Zahlungseingang oder nach Vorlage einer vom Kunden proaktiv übermittelten Überweisungsbestätigung. Die bloße Angebotsunterzeichnung verpflichtet den Anbieter nicht zum Leistungsbeginn.
7.3 Zahlungsarten: Standard ist SEPA‑Banküberweisung, sofern nicht anders vereinbart.
7.4 Zahlungsziel: Rechnungen sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, binnen sieben (7) Tagen netto fällig.
7.5 Zahlungsmodelle sind am Angebot angegeben.
7.6 Verzug/Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB). Nach zwei Mahnungen ist der Anbieter berechtigt, Leistungen auszusetzen, Zugänge zu sperren und – soweit zulässig – Lizenzen zu kündigen, bis vollständiger Zahlungseingang vorliegt.
7.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Kunden sind ausgeschlossen, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
8. Nutzungsrechte, vorbestehendes IP und Know‑how
8.1 Projektergebnisse: Mit vollständiger Zahlung räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den projektspezifischen Arbeitsergebnissen ein.
8.2 Vorbestehendes IP/Bausteine: Vorbestehendes geistiges Eigentum des Anbieters – insbesondere Templates, Komponenten, Konnektoren, Prompts, Algorithmen, Datenmodelle, UI/UX‑Bausteine und methodische Frameworks – verbleibt im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält daran eine zweckgebundene, nicht exklusive Nutzungsbewilligung zur Verwendung innerhalb der gelieferten Lösung.
8.3 Kollektives Know‑how: Der Anbieter behält das Eigentum an seinem betriebsübergreifenden Struktur‑ und Prozesswissen. Erkenntnisse über branchenübliche Daten‑/Prozessmodelle und Best Practices dürfen in zukünftigen Projekten wiederverwendet werden, ohne konkrete Kundengeheimnisse offenzulegen.
8.4 Anonymisierte Daten & Benchmarks: Der Anbieter darf anonymisierte und aggregierte Betriebs‑, Nutzungs‑ und Leistungsdaten (z. B. Transaktionsmengen, Durchlaufzeiten, Fehlerraten) für interne Zwecke (Qualität, KPIs, Reports) verarbeiten und in dieser Form veröffentlichen. Dabei werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und keine Rückschlüsse auf den Kunden ermöglicht. Der Kunde erteilt hierfür seine Zustimmung und bestätigt, dass hierdurch keine Geschäfts‑ oder Betriebsgeheimnisse offengelegt werden. Soweit Informationen über Betroffene erforderlich sind, erfolgt dies durch den Kunden als Verantwortlichen; Unterstützung durch den Anbieter gemäß AVV.
8.5 Dritt‑Lizenzen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Open‑Source‑Komponenten werden lizenzkonform eingesetzt.
9. Vertraulichkeit und Referenzen
9.1 Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht öffentliche Informationen.
9.2 Der Anbieter darf nach Go‑Live Name, Logo und eine sachliche Projektbeschreibung als Referenz nutzen. Der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen.
9.3 Der Anbieter darf anonymisierte Benchmarks und Learnings extern kommunizieren.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
10.1 Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinn der DSGVO; der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter. Ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil des Vertrages.
10.2 Unterauftragsverarbeiter: Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern. Es besteht keine Pflicht zur proaktiven Benachrichtigung über Änderungen. Eine aktuelle Liste wird auf Anfrage bereitgestellt. Der Anbieter haftet für seine Subunternehmer. Möchte der Kunde den Einsatz von Subunternehmern ausschließen, hat er dies ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren; dies kann Umfang, Termine und Kosten beeinflussen.
10.3 Datenorte/Drittländer: Daten werden vorrangig im EWR verarbeitet. Soweit Drittlandübermittlungen erforderlich sind (z. B. bei AI‑Providern), erfolgen sie auf Basis der EU‑Standardvertragsklauseln und zusätzlicher Maßnahmen.
10.4 Tools & KI‑Einsatz: Der Anbieter setzt u. a. Google Workspace (immer) sowie – sofern nicht schriftlich abgelehnt – Dienste wie OpenAI, Anthropic (Claude), Google Gemini, n8n, Make, Zapier ein. Eine Ablehnung bestimmter Tools ist schriftlich mitzuteilen; Google Workspace ist vom Opt‑out ausgenommen.
10.5 Datenrückgabe/Löschung: Ohne aktives SLA löscht der Anbieter alle Zugänge binnen 30 Tagen nach Projektende. Bei aktivem SLA während der Laufzeit; nach Ende des SLA ebenfalls binnen 30 Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
11. Betrieb, Support und SLA
11.1 Betrieb/Support sind nicht automatisch enthalten und können optional als SLA‑Retainer beauftragt werden.
11.2 Supportzeiten: Montag–Freitag, 08:00–16:00 Uhr CET/CEST, ausgenommen österreichische Feiertage.
11.3 Reaktionszeit: Erstreaktion binnen 24 Stunden innerhalb der Supportzeiten. Lösungstermine nach Priorität gemäß SLA.
11.4 Leistungen außerhalb der Supportzeiten oder ohne SLA werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen erbracht.
12. Gewährleistung
12.1 Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme. Gewährleistung bezieht sich auf im Backlog/SOW dokumentierte Funktionen im Rahmen der technischen Möglichkeiten der eingesetzten Plattformen.
12.2 Mängel sind über das Kundenportal oder per E‑Mail zu melden. Der Anbieter behebt berechtigte Mängel in angemessener Frist.
12.3 Keine Gewährleistung für Störungen, die durch Drittplattformen, deren Änderungen, Limits oder Ausfälle verursacht werden; der Anbieter unterstützt angemessen.
13. Haftung
13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist der Höhe nach beschränkt auf den netto Projektpreis des betroffenen Projekts; bei reinen SLA‑Leistungen ohne Projektbezug auf die in den letzten zwölf (12) Monaten gezahlten Netto‑Entgelte.
13.3 Der Ersatz indirekter Schäden, entgangenen Gewinns, Datenverlusts (sofern der Kunde keine angemessenen Datensicherungen vorgenommen hat) sowie Folgeschäden ist im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
13.4 Ansprüche verjähren binnen sechs (6) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls binnen drei (3) Jahren ab schädigendem Ereignis.
14. Mitwirkungspflichten des Kunden
14.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit und wirkt aktiv mit.
14.2 Verzögerungen aufgrund ausbleibender Mitwirkungen verschieben Fristen angemessen; Mehraufwände werden nach Aufwand verrechnet.
15. Termine, Verzug, höhere Gewalt
15.1 Termine sind schriftlich festzuhalten.
15.2 Unvorhersehbare Ereignisse (insb. Ausfälle/Änderungen bei Drittanbietern, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) entbinden von Terminzusagen für die Dauer der Beeinträchtigung.
15.3 Bei Verzug des Anbieters hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.
16. Vertragsbeendigung und Exit
16.1 Das Projekt endet mit Abnahme der vereinbarten Leistungen.
16.2 Suspendierung/Kündigung aus wichtigem Grund: Bei Zahlungsverzug nach zwei Mahnungen, bei gravierenden Pflichtverletzungen oder objektiver Undurchführbarkeit durch Drittanbieter darf der Anbieter Leistungen aussetzen oder den Vertrag kündigen.
16.3 Exit‑Unterstützung: Auf Wunsch unterstützt der Anbieter bei der Übergabe auf Kundenkonten (z. B. eigenes Glide‑Konto) gegen Aufwandshonorar.
16.4 Nach Vertragsende gelten Ziff. 10.5 (Löschung) und Ziff. 8 (Rechte) entsprechend.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
17.2 Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
17.3 Recht/Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wels.
17.4 Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.